Dieser Rat sollte auch deshalb früh eingeholt werden, um eventuelle Fristen nicht zu versäumen und damit die eigene Rechtsposition so gut wie möglich zu sichern. Zu dem speziellen Rat kann es auch gehören, Mandanten darüber zu beraten, dass es sinnvoll sein kann, alle nicht genau quantifizierbaren Forderungen bereits vor einer etwaigen Klageerhebung zu klären. Dies ist regelmäßig bei Dingen des privaten Umfelds der Fall. Gerade im Familienrecht ist daher nicht nur die fachliche Kompetenz eines Anwaltes gefragt, sondern auch eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenzen und mit Gespür für die seelische Situation der Mandanten.
Erst wenn die Gegenseite sich gegenüber berechtigten Forderungen unserer Mandanten sperrt, steht die Streitschlichtung vor Gericht an.
Unser Spektrum im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich persönlich oder per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen, denn nur dann können wir konkret auf Ihre Vorstellungen reagieren.
Typische familienrechtliche Angelegenheiten:
- Eheverträge
- Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Ehescheidung und Scheidungsfolgen
- Zugewinnausgleich
- Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
- Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
- Sorge- und Umgangsrecht
- Adoptionsverfahren
Gerne vertreten wir Sie auch im Reiserecht. Dies betrifft Schadenersatzforderungen aus Pauschalreisen oder Individualreisen sowie Entschädigungen gemäss der Fluggastrechteverordnung bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Gepäckverlust.
Auch bei Schäden durch Verkehrsunfälle machen wir ihre Personenschäden und Sachschäden gegenüber den Unfallverursachern und den Haftpflichtversicherern geltend.
Im Mietrecht wahren wir ihre Rechte bei Kündigungen des Mietverhältnisses, Mängeln der Mietsache in Form von Minderungs- oder Schadenersatzansprüchen, bei Nebenkostenabrechnungen, bei Ausfall oder Verspätung der Mietzahlungen durch Zahlungs- oder Räumungsklagen.