Scheidung
Was sind die Voraussetzung dafür, dass ich mich scheiden lassen kann?
Um sich scheiden lassen zu können, müssen die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. Leben sie seit einem Jahr bereits in verschiedenen Wohnungen und führen sie ein voneinander unabhängiges Leben, ist die Voraussetzung des Getrenntlebens erfüllt. Die Praxis in Mainz zeigt allerdings, dass die Ehepartner noch oft in einer gemeinsamen Wohnung leben. Doch auch hier kann das Getrenntleben gegeben sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Ehepartner trotz der räumlichen Nähe ein unabhängiges Leben führen; das heißt, weder kochen sie füreinander noch teilen sie das gemeinsame Schlafzimmer; man spricht hier von „getrennt von Tisch und Bett“. Dem Richter kommt es maßgeblich darauf an, dass mindestens ein Ehepartner nicht mehr gewillt ist, die eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen.
Die einvernehmliche Scheidung
Wenn die Ehepartner ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, ist eine einvernehmliche Scheidung möglich. Zudem müssen sich die Ehepartner über Unterhalt, Zugewinn, Wohnung und Hausrat einig sein. Bei minderjährigen Kindern muss zudem das Sorgerecht, Umgangsrecht und der Kindesunterhalt geregelt sein. Sind die wesentlichen Fragen geklärt, brauchen die Eheleute nur einen Scheidungsanwalt. Dies schreibt das Gesetz vor (sog. Anwaltspflicht).
Anders liegt es, wenn eine dieser Fragen nicht einvernehmlich geklärt werden kann; dann bedarf jede Partei eines Anwalts.
Die streitige Scheidung
Wenn die Beteiligten keine Einigung finden können bei der Scheidung allgemein, bei Fragen des Unterhalts oder Sorgerechts und sich vor Gericht streiten, dann spricht man von einer streitigen Scheidung. Hier sollten Sie sich an einen spezialisierten Scheidungsanwalt wenden.
Scheidung nach mehr als 3 Jahren Trennung
Wenn die Ehepartner 3 Jahre oder länger getrennt leben, gilt die Ehe nach Gesetz als gescheitert. Dem Gericht muss daher nur die Dauer der Trennung dargelegt werden. Auf den Scheidungsgrund kommt es nicht an. Die Ehe wird auch dann geschieden, wenn der andere Ehepartner der Scheidung widerspricht.
Härtefallscheidung
Eine Scheidung bei einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr ist nur dann möglich, wenn ein Härtefall vorliegt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein Ehepartner misshandelt wird, ein Ehepartner mit einer anderen Person ein Kind erwartet, einer der Ehepartner alkohol- oder drogenabhängig ist. Eine kurze Ehedauer ist jedoch kein Härtefall. Die Trennungszeit von einem Jahr ist einzuhalten.
Der Ablauf einer Scheidung
Zuerst muss der Scheidungsantrag von einem Scheidungsanwalt bei Gericht eingereicht werden. Die anfallenden Gerichtskosten müssen gezahlt werden. Die Fragebögen zum Versorgungsausgleich müssen eingereicht werden, sofern dieser nicht ausgeschlossen ist. Dies ist ein wesentlicher Faktor für die Länge des Scheidungsverfahrens. Muss er nicht durchgeführt werden, weil die Eheleute z.B. weniger als drei Jahre miteinander verheiratet sind – oder ist der Versorgungsausgleich bereits ausgeschlossen – kann eine Scheidung in manchen Fällen kurzfristig erfolgen. Falls Sie Fragen dazu haben, treten Sie mit Ihrem Scheidungsanwalt in Mainz in Kontakt. Ist der Versorgungsausgleich berechnet, legt das Gericht den Scheidungstermin fest. Bei diesem Scheidungstermin müssen beide Eheleute persönlich anwesend sein; dieser dauert nicht mehr als 10 – 20 Minuten. Anschließend sind Sie geschieden.
Hinweis: Unsere Scheidungsanwältin bietet an, die Scheidung auch ausschließlich online durchzuführen. Wenn Sie möchten, brauchen Sie keine Termine mit dem Anwalt wahrzunehmen, also alles ganz bequem von zu Hause aus!
Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung berechnen sich aus den anfallenden Gerichtskosten und den Anwaltskosten. Es wird zunächst der Gegenstandswert der Scheidung ermittelt, aus dem sich die gesetzlichen Gebühren errechnen. Massgeblicher Faktor hierfür ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten. Hinzu kommt noch der Wert des Versorgungsausgleichs.
Wer muss die Anwaltskosten einer Scheidung bezahlen?
Nur einer der beiden Eheleute kann den Anwalt beauftragen: derjenige, der den Scheidungsantrag einreicht. Der Rechtsanwalt vertritt dann auch nur diesen Ehepartner vor Gericht. In einem solchen Fall müssen die Anwaltskosten der Scheidung allein von dem Mandanten getragen werden. Der andere Ehegatte ist nicht verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Natürlich können sich die Ehegatten untereinander einigen, die Zahlung aufzuteilen. Eine solche Vereinbarung sollte nach Möglichkeit schriftlich festgehalten werden.